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   BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 u. 1 BvR 2620/05   

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BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 u. 1 BvR 2620/05 (https://dejure.org/2009,895)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 u. 1 BvR 2620/05 (https://dejure.org/2009,895)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 1 BvR 2266/04 u. 1 BvR 2620/05 (https://dejure.org/2009,895)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Teil wegen Fehlens eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige, teilweise mangels besonders schweren Nachteils iSv gemäß § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Tierschutzkampagne

  • aufrecht.de

    Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne

  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung von Holocaustopfern und Tieren vor dem Hintergrund des Menschenbildes des Grundgesetzes; Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Vorschriften des einfachen Rechts; Kriterien der Überschreitung ...

  • kanzlei.biz

    Werbender Fotovergleich von leidenden Tieren und Holocaustopfern

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; StGB § 185

  • kanzlei.biz

    Werbender Fotovergleich von leidenden Tieren und Holocaustopfern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichsetzung von Holocaustopfern und Tieren vor dem Hintergrund des Menschenbildes des Grundgesetzes; Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Vorschriften des einfachen Rechts; Kriterien der Überschreitung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Holocaust auf Ihrem Teller

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Vb eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer auf einem Holocaustvergleich aufbauenden Werbekampagne

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Tierschutzverein darf bei Werbekampagne keinen Holocaustvergleich benutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tierschutzverein darf bei Werbekampagne keinen Holocaustvergleich benutzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung mit Holocaust-Bildern

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeaktion gegen Massentierhaltung unter Verwendung von Bildern aus Konzentrationslagern

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB
    Meinungsfreiheit und Menschenwürde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 93
  • NJW 2009, 3089
  • DÖV 2009, 540
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Vorschriften des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass es angesichts des sämtlichen Grundrechten innewohnenden Menschenwürdekerns einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlage und deshalb eine Abwägung ausgeschlossen sei (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ); ein Berühren der Menschenwürde genügt hierfür nicht, sondern es ist eine sie treffende Verletzung vorausgesetzt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, S. 2957 ).

    Zwar ist die Deutung, die die Gerichte den Bilddarstellungen der streitgegenständlichen Kampagne gegeben haben, nach den Anforderungen, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bereits auf dieser Ebene stellt (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ), nicht zu beanstanden.

    Zu Recht gehen die Gerichte davon aus, das insoweit maßgebliche verständige und unvoreingenommene Publikum (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) verstehe die Gegenüberstellung der Fotografien dahingehend, dass das den abgebildeten Tieren zugefügte Leid als ebenso schwerwiegend wie das der daneben ins Bild gesetzten Menschen und beider Behandlung als gleichermaßen verwerflich hingestellt werde.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Gewährleistungsgehalt der durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Menschenwürde bisher zumeist von dem jeweils in Frage stehenden Verletzungsvorgang her bestimmt (vgl. BVerfGE 109, 279 m.w.N.).

    Dabei hat es betont, dass sich nicht generell, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles beurteilen lässt, unter welchen Umständen die Menschenwürde verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ; 115, 118 ).

    In späteren Entscheidungen hat das Gericht in Auseinandersetzung mit Grund und Grenzen der so genannten Objektformel die Schwelle zur Verletzung der Menschenwürde dort überschritten gesehen, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Dabei hat es betont, dass sich nicht generell, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles beurteilen lässt, unter welchen Umständen die Menschenwürde verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ; 115, 118 ).

    In späteren Entscheidungen hat das Gericht in Auseinandersetzung mit Grund und Grenzen der so genannten Objektformel die Schwelle zur Verletzung der Menschenwürde dort überschritten gesehen, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Fachgerichte in der Leugnung der Judenverfolgung unter dem Nationalsozialismus eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden erblicken (vgl. BVerfGE 90, 241 , wo zwar ausdrücklich von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgegangen, aber gleichwohl eine Abwägung vorausgesetzt wird).

    Die zugrunde liegende Erwägung, dass es zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden gehöre, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe, und dass dieses Teil ihrer Würde sei (vgl. BGHZ 75, 160 ; BVerfGE 90, 241 ), lässt sich auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass es angesichts des sämtlichen Grundrechten innewohnenden Menschenwürdekerns einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlage und deshalb eine Abwägung ausgeschlossen sei (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ); ein Berühren der Menschenwürde genügt hierfür nicht, sondern es ist eine sie treffende Verletzung vorausgesetzt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, NJW 2001, S. 2957 ).

    Denn auch dieser Indienstnahme der leidvollen Lebensgeschichte eines anderen Menschen fehlt es an dem Merkmal der prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des dem Menschen um seiner selbst willen zukommenden Wertes (vgl. auch BVerfGE 107, 275 ).

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Vorschriften des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ).

    Zwar ist die Deutung, die die Gerichte den Bilddarstellungen der streitgegenständlichen Kampagne gegeben haben, nach den Anforderungen, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bereits auf dieser Ebene stellt (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ), nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Dabei hat es betont, dass sich nicht generell, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles beurteilen lässt, unter welchen Umständen die Menschenwürde verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ; 115, 118 ).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Indes braucht die Frage, ob die Gerichte vorliegend von einer Verletzung der Menschenwürde oder des ebenfalls keiner Abwägung zugänglichen Menschenwürdekerns des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 75, 369 ) ausgehen durften, nicht abschließend entschieden zu werden, weil sich der den Klägern zugesprochene Unterlassungsanspruch verfassungsrechtlich tragfähig auch ohne den zweifelhaften Rekurs auf die absolut geschützte Menschenwürde begründen lässt und den angegriffenen Entscheidungen hinreichend deutlich zu entnehmen ist, dass die Gerichte im Fall einer Zurückverweisung zu keinem anderen Ergebnis kommen würden.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Als Verletzungshandlungen Dritter, vor denen der Staat den Betroffenen gemäß Art. 1 Abs. 1 GG zu schützen hat, wurden beispielhaft genannt die Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung oder Ächtung eines Menschen (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
    Die zugrunde liegende Erwägung, dass es zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden gehöre, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe, und dass dieses Teil ihrer Würde sei (vgl. BGHZ 75, 160 ; BVerfGE 90, 241 ), lässt sich auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 4 U 131/87
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1990 - 2 U 10/90
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Begründung, wenn ausnahmsweise angenommen werden soll, dass der Gebrauch der Meinungsfreiheit auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; BVerfGK 15, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 29 f.).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20

    Zur Wittenberger Sau

    Durch eine solche Darstellung wird unmittelbar auch der Geltungs- und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden angegriffen (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78, BGHZ 75, 160, juris Rn. 15; BGH, Urteile vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63, juris Rn. 14 - Jud Süß [insoweit in BGHSt 19, 63 nicht abgedruckt]; vom 21. April 1961 - 3 StR 55/60, BGHSt 16, 49, juris Rn. 27 - zur Schrift von Eustace Mullins "The Federal Reserve Conspiracy"; BVerfGK 15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf dem Teller).

    Der vom deutschen Staat im Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der Ausrottung des jüdischen Volkes begangene Massenmord an Juden prägt den Geltungsanspruch und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78, BGHZ 75, 160, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW 1995, 340, juris Rn. 9; BVerfGK 15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf dem Teller; EGMR, NJW 2014, 137 Rn. 49 - Peta Deutschland gegen Deutschland; Burkhardt/Peifer in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, S. 297; Soehring in Hoene/Soehring, Presserecht, 6. Auflage, § 13 Rn. 13.40; Brändel/Schmitt in Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Auflage, § 30 Rn. 9).

    Die Achtung dieses Selbstverständnisses ist für jeden von ihnen eine der Garantien gegen eine Wiederholung von Diskriminierung und Verfolgung; sie ist eine Grundbedingung für ihr Leben in Deutschland (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78, BGHZ 75, 160, juris Rn. 15, 17; BVerfGK 15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf dem Teller).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Begründung, wenn ausnahmsweise angenommen werden soll, dass der Gebrauch der Meinungsfreiheit auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; BVerfGK 15, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 u.a. -, Rn. 29 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23

    Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen

    Die Achtung dieses Selbstverständnisses ist für jede Jüdin und jeden Juden eine der Garantien gegen eine Wiederholung von Diskriminierung und Verfolgung; sie ist eine Grundbedingung für ihr jüdisches Leben in Deutschland (BGH, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 -, juris, Rn. 26).

    Demgegenüber bedarf es zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Gestalt des Geltungs- und Achtungsanspruchs aller in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2022 - VI ZR 172/20 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 -, juris, Rn. 26 f.).

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Das BVerfG hat mehrfach entschieden, dass es zum personalen Selbstverständnis der (d.h. sogar: aller) heute in Deutschland lebenden Juden gehört, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen besteht, und dass dieses Teil ihrer Würde ist (BVerfG 20.02.2009 ‒ 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05, NJW 2009, 3089, 3091, Rn. 26 ‒ bestätigt durch EGMR 08.11.2012 ‒ 43481/09, NJW 2014, 137 ff.; BVerfG 13.04.1994 ‒ 1 BvR 23/94, NJW 1994, 1779, 1780 f.; siehe auch jüngst Ludyga, GRUR 2022, 1285, 1287, zur Entscheidung des BGH betreffend die "Judensau von Wittenberg").

    Der grundrechtlich geschützte Anspruch der heute in Deutschland lebenden Juden, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, wird nach Ansicht der Kammer verletzt, indem die Behandlung (auch) jüdischer Gefangener in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durch Gleichsetzung oder auch nur Vergleich mit staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und/oder der Behandlung nicht gegen das Coronavirus geimpfter Personen relativiert, bagatellisiert und letztlich banalisiert wird (vgl. dazu auch BVerfG 20.02.2009 ‒ 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05, NJW 2009, 3089, 3091, Rn. 25, zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Juden durch die Werbekampagne einer Tierschutzorganisation ‒ "Der Holocaust auf Ihrem Teller"; ferner zum Vergleich der betrieblichen Verhältnisse und von Vorgehensweisen des Arbeitgebers mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen: BAG 24.11.2005 ‒ 2 AZR 584/04, NZA 2006, 650, 652, Rn. 19; BAG 07.07.2011 ‒ 2 AZR 355/10, NZA 2011, 1412, 1413, Rn. 14; LAG Hessen 14.09.2010 ‒ 3 Sa 243/10, juris, Rn. 35; zuletzt LAG Nürnberg 11.01.2019 ‒ 4 Sa 131/16, BeckRS 2019, 14911, Rn. 146; konkret zur Verwendung von Plakaten mit der Aufschrift "Impfen macht frei" als Relativierung des Holocaust: Herrmann, Kriminalistik 2022, 91, 91 f.; vgl. außerdem die vom Vorsitzenden im Hinweis vom 04.04.2022, Bl. 418 ff. d.A., zitierten Berichte der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Auswertung mit dem Titel "Antisemitische Vorfälle in Berlin von Januar bis Juni 2021" der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin, abrufbar über https://www.report-antisemitism.de/annuals, zuletzt abgerufen am 30.09.2022, S. 31, mit Bericht über einen Vorfall vom 11.03.2021, bei dem in Berlin ... an einem Tor zu einem Grundstück ein laminiertes Plakat mit der Aufschrift "Impfen macht frei" und der Abbildung einer Spritze vorgefunden wurde, was der Bericht als die Schoa bagatellisierend bewertet; Publikation "Das muss man auch mal ganz klar benennen dürfen.

  • OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09

    Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung

    7 Der insoweit maßgebliche verständige und unvoreingenommene Betrachter (BVerfG, Beschluss vom 20.2.2009, 1 BvR 2266/04, 1 B/R 2620/05) versteht die angegriffene Abbildung im Zusammenhang mit den beiden neben dem Bild abgedruckten Texten "Always Look on the Bright Side of Life" (links oben) und "Von Deutschlands Superstar zu ... Buhmann: Sonnyboy ... versiebt ein Spiel nach dem anderen.

    Nach der sog. Objektformel des Bundesverfassungsgerichts ist die Schwelle zur Verletzung des unantastbaren Menschenwürdekerns dort überschritten, wo der Mensch einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt und daher Ausdruck der Verachtung des dem Menschen kraft seines Personseins zukommenden Wertes ist (BVerfGE 30, 1/26; BVerfG, Beschluss vom 20.2.2009, 1 BvR 2266/04, 1 BvR 2620/05).

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